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AEEG 234/2013/R/EEL

Die Regulierungsbehörde für Strom und Gas hat mit der Bestimmung AEEG 234/2013/R/EEL die technische Anpassung von Produktionsanlagen erweitert. Dies ist eine Anpassung der bekannten Bestimmung 84/2012/R/EEL, welche ursprünglich nur für Anlagen mit Mittelspannungsanschluss gültig war.

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Stromtarife

Die neuen Tarife für 2012 sind nun online und gemäß dem Beschluss 199/11 der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas aktuell.

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Beschluss 84/12 - Änderungen an technischen Bestimmungen für den Netzanschluss von Produktionsanlagen

Mit Datum 8. März 2012 hat die Regulierungsbehörde für Strom und Gas (AEEG) die Bestimmung 84/2012/R/EEL veröffentlicht, mit welcher Änderungen an den technischen Bestimmungen für den Netzanschluss von Produktionsanlagen vorgeschrieben werden.

Diese erfordern eine Erweiterung der Einstellwerte für den Frequenzschutz auf den Bereich von 47,5 – 51,5 Hz. Damit Ihre Anlage bei einem lokalen Fehler auf dem Mittelspannungsnetz (Kurzschluss zwischen den Phasen oder Erdschluss) und dem damit verbundenen Aus- und Einschalten im Umspannwerk keinen Schaden erleidet, muss die Netzschutzeinrichtung so umgerüstet werden, dass diese den lokalen Fehler erkennt und somit auf die aktuell geltenden, strengen Frequenz-Einstellwerte (49,7 – 50,3 Hz) umschaltet.

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Neuerungen für Nicht-Haushaltskunden bis zu 16,6KW Anschlussleistung (nicht öffentliche Beleuchtung)

Ab dem 01. Jänner 2012 wird für Nichthaushaltskunden mit einer Anschlussleistung bis 16,5kW der Stromtarif Monatlich nach Bestimmung der italienischen Stromregulierungsbehörde für Strom und Gas angepasst.

Das geschieht deshalb, um den Kunden einen Energiepreis weiterzugeben, welcher die tatsächlichen Beschaffungs- und Verteilungskosten für jeden Monat wiederspiegelt.

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Strommarkt

Mit der kompletten Liberalisierung des Strommarktes ab 01.07.2007 können auch Privathaushalte ihren Stromlieferanten am freien Markt wählen. Wenn dies ein Abnehmer macht, wechselt dieser automatisch in die Bestimmungen des Freien Marktes.

Um den Kunden, welcher sich nicht an den freien Markt wenden möchte zu schützen, hat die italienische Regulierungsbehörde für Strom und Gas (AEEG) strenge Bestimmungen erlassen welche den Strompreis und Anschlussbedingungen genau regelt. Dabei spricht man vom Geschützten Grundversorgungsdienst (Servizio di Maggior Tutela).

Dieser geschützte Markt betrifft Haushaltskunden, kleinere Unternehmen mit weniger als 50 Angestellten und einem maximalen Jahresumsatz von 10Mio € und öffentliche Beleuchtung.

Haushaltsstromtarife       Nicht-Haushaltsstromtarife

Der Kunde kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat auf den freien Markt wechseln, und auch wieder in den geschützten Grundversorgungsdienst zurückkehren.

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Die neue Website vom E Werk Lüsen ist online!

Um unseren Kunden einen benutzerfreundlichen Zugriff auf alle wichtigen Informationen über neue Stromanschlüsse, die Tarife, das Verteilergebiet, die Genossenschaft und das eigene Wasserkraftwerk geben zu können, haben wir unseren Internetauftritt neu gestaltet.

Willkommen auf ewerk-luesen.it!




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