Ansuchen für den Anschluss von neuen Fotovoltaikanlagen:
Die Ansuchen um den Anschluss von geplanten Fotovoltaikanlagen an das Verteilernetz des E-Werkes Lüsen können durchgehend gestellt werden. Um Unannehmlichkeiten vorzubeugen, empfehlen wir, sich noch vor dem Bau der Anlagen mit dem E-Werk Lüsen in Verbindung zu setzen. So können wir umgehend prüfen, inwieweit die geplanten Anlagen mit dem aktuellen Verteilernetz kompatibel sind, bzw. welche Arbeiten für den Anschluss notwendig werden und wie hoch die Anschlussgebühr ist.
Anschlussverfahren beim Bau von neuen Fotovoltaikanlagen:
Möglichkeit 1 „Comunicazione Unica“
Bei Anlagen unter 800W Gesamtleistung kann die „Einfache Kommunikation“ Laut Anhang 1 des Einheitstextes für aktive Anschlüsse (ARG/elt 99/08 e s.m.i. Artikel 6ter) angewandt werden. Der Anschluss kann sofort nach der erfolgten Kommunikation erfolgen, jedoch nur laut den italienischen Gesetz CEI 0-21 konforme „Plug and Play“ Anlagen.
Möglichkeit 2 „Modello Unico“
Bei Anlagen bis zu 50kW, wo die bestehende Bezugsleistung größer oder gleich hoch als die geplante Fotovoltaikanlage ist und die erste errichtete Anlage darstellt, kann mit dem „Modello Unico“ laut Dekret vom Wirtschaftsministerium 19 Mai 2015 angesucht werden.
Dem Ansuchen (Parte I) sind ein Stromlaufplan und eine Ausweiskopie des Antragstellers beizulegen.
Nach maximal 20 Arbeitstagen bekommt der Antragsteller eine Mitteilung über die Annahme des Ansuchens, und der Antragsteller kann formell beginnen die Anlage zu montieren.
Nach erfolgter Montage muss der Antragsteller die Parte II des „Modello Unico“ samt Konformitätserklärung des Elektrikers, einfachen Parallelvertrag, Stromlaufplan, Ausweiskopie, Autotest des Wechselrichters oder Überprüfungsprotokoll des Netzschutzrelais (bei Anlagen über 11,08kW) und Konformitätserklärung laut CEI 0-21 des Wechselrichterherstellers und gegebenenfalls des Netzschutzrelais übermitteln. Diese gesamte Prozedur wird dem Antragsteller mit 100€ + 22% IVA verrechnet.
Möglichkeit 3 „Domanda di connessione ordinaria“
Das Standardansuchen um Netzanschluss muss gemacht werden, sofern man nicht in die vorher genannten Möglichkeiten fällt.
Sobald das Ansuchen um Netzanschluss auf offiziellem Weg eingegangen ist, wird innerhalb von 20 Arbeitstagen ein Angebot zum Netzanschluss ausgearbeitet, dass eine Gültigkeit von 45 Arbeitstagen hat. Wenn der Antragsteller das dem Angebot beiliegende Formular annimmt und die Zahlung erfolgt ist, wird die Anlage für das GAUDÌ Portal freigeschaltet.
Sobald die Anlage fertiggestellt ist, muss die beim Angebot beiliegende Meldung vom Bauende, und der Parallelvertrag samt Anhängen vorgelegt werden.
Nach Eingang der Meldung vom Bauende muss die Produktionsanlage bei einfachen Arbeiten innerhalb von 30 Arbeitstagen und bei komplexen Arbeiten innerhalb von 90 Arbeitstagen angeschlossen und aktiviert werden.
Wichtiger Hinweis: Das Anschließen einer Produktionsanlage ohne Aktivierung von Seiten des Netzbetreibers ist nicht erlaubt und hat strafrechtliche Konsequenzen.
Lüsen, 01.10.2022
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